Allgemeine Geschäftsbedingungen Steinmann Fotografie — Michael Steinmann

1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Steinmann Fotografie (Michael Steinmann, Bühl 35, 6196 Marbach) und dem Kunden bezüglich Hochzeitsfotografie und Fotowanderungen.

2. Buchung & Anzahlung Eine Buchung wird verbindlich nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der Anzahlung von 30% des vereinbarten Paketpreises. Der Termin wird erst nach Eingang der Anzahlung reserviert.

3. Restzahlung Die Restzahlung von 70% ist spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig. Bei Fotowanderungen ist der vollständige Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung in bar oder per Banküberweisung zu begleichen.

4. Absage durch den Kunden Bei Absage gelten folgende Regelungen:

  • Absage mehr als 6 Monate vor dem Termin → Anzahlung wird zurückerstattet abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100

  • Absage 3–6 Monate vor dem Termin → Anzahlung wird einbehalten

  • Absage weniger als 3 Monate vor dem Termin → 100% des Paketpreises ist fällig

5. Absage durch Steinmann Fotografie Im unwahrscheinlichen Fall einer Absage durch Steinmann Fotografie (z.B. Krankheit, Unfall) wird die vollständige Anzahlung zurückerstattet. Es wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatzfotograf vermittelt.

6. Lieferung der Fotos Die bearbeiteten Fotos werden innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin über eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

7. Nutzungsrechte Der Kunde erhält das Recht, die Fotos für private Zwecke zu nutzen und zu drucken. Michael Steinmann behält das Recht, die Fotos für Portfolio, Website und Social Media zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Haftung Steinmann Fotografie haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt entstehen (z.B. extreme Wetterbedingungen, technische Ausfälle). Im Schadensfall ist die Haftung auf den bezahlten Paketpreis begrenzt.

9. Datenschutz Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung auf steinmannphoto.com.

10. Anwendbares Recht Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.